Häufig gestellte Fragen

DSGVO-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), eines umfassenden Datenschutzgesetzes in der Europäischen Union (EU). Die DSGVO enthält Richtlinien, wie personenbezogene Daten von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen von Unternehmen erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden müssen, unabhängig davon, ob diese Unternehmen in der EU oder anderswo ansässig sind. Um der DSGVO zu entsprechen, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern und Einwohnern schützen und deren Datenschutzrechte respektieren.

Die Datenschutz-Grundverordnung basiert auf einer Reihe von Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Grundsätze sollen sicherstellen, dass Organisationen personenbezogene Daten von Bürgern und Einwohnern der EU fair, transparent und sicher verarbeiten.

Die drei wichtigsten Grundsätze für die Einhaltung der DSGVO sind:

  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Unternehmen müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent verarbeiten. Dazu gehört, dass Personen klare und präzise Informationen darüber erhalten, wie ihre Daten verarbeitet werden.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten müssen für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Unternehmen dürfen personenbezogene Daten nicht in einer Weise verarbeiten, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist.
  • Datenminimierung: Unternehmen dürfen nur die personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, die für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich sind. Sie müssen auch sicherstellen, dass die Daten korrekt und aktuell sind.

Unternehmen können die Einhaltung der DSGVO sicherstellen, indem sie eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen zu schützen und deren Datenschutzrechte zu wahren. Diese Maßnahmen können die Einführung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren, die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) und die Durchführung regelmäßiger Datenschutz-Folgenabschätzungen umfassen.

Zu den Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um die DSGVO-Compliance zu gewährleisten, gehören u. a:

  • Überprüfung und Aktualisierung der Datenschutzrichtlinien und -verfahren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.
  • Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrolle und Pseudonymisierung, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Sicherstellen, dass Einzelpersonen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten haben und ihre Rechte gemäß der DSGVO ausüben können, z. B. das Recht auf Löschung und das Widerspruchsrecht.
  • Durchführung regelmäßiger Audits der Datenverarbeitungsaktivitäten, um die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO zu gewährleisten und verbesserungsbedürftige Bereiche zu identifizieren.
  • Sicherstellen, dass alle Auftragsverarbeiter, wie z. B. Cloud Service Provider, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einhalten und über angemessene Schutzmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten verfügen.
  • Entwicklung eines Reaktionsplans bei Vorfällen zur Bewältigung von Datenschutzverletzungen und unberechtigten Zugriffen auf personenbezogene Daten.
  • Dokumentation und Protokollierung von Datenverarbeitungsaktivitäten zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Datenschutzrisiken, die mit einer bestimmten Datenverarbeitungstätigkeit verbunden sind. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach der DSGVO für bestimmte Arten von Verarbeitungstätigkeiten erforderlich, die mit einem hohen Risiko für die Datenschutzrechte von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen verbunden sein können.

Ja, US-Unternehmen müssen die DSGVO einhalten, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen verarbeiten. Jedes Unternehmen, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat, muss die DSGVO einhalten, wenn es personenbezogene Daten von EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen verarbeitet, speichert oder übermittelt.

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